KFZ-Versicherung svergleich

 

Kfz-Kasko-Versicherung

Unter einer Kaskoversicherung versteht man eine Fahrzeugversicherung. Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung keine Pflichtversicherung. Die Kaskoversicherung deckt die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Man sollte dennoch in Erwägung ziehen, eine solche Kaskoversicherung abzuschließen, denn im Falle eines Schadens sind Sie abgesichert und das ist wohl für jeden Autofahrer ein gutes Gefühl. Es gibt zwei Arten der Kaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung sichert Bereiche wie zum Beispiel Raub/ Diebstahl, Brand, Hagel, Sturm oder Blitzschlag ab. Natürlich ist der Angebotskatalog nicht bei jedem Versicherungsunternehmen gleich. Falls Sie es also in Erwägung ziehen, eine Teilkaskoversicherung abzuschließen, ist es sinnvoll einen Termin bei dem Versicherungsunternehmen Ihres Vertrauens zu vereinbaren. Dort werden Sie dann eingehend beraten. Wenn Sie diese Versicherung mit einer Selbstbeteiligung im Schadensfall abschließen, müssen Sie meist nur geringe Beiträge zahlen. Auch hier ist es wichtig, sich zu informieren. Die Vollkaskoversicherung ist eine Zusatzversicherung, die die Teilkaskoversicherung mit einschließt. Die Vollkaskoversicherung gilt also einfach nur als Ergänzung und sichert Bereiche ab, wie Vandalismus und beabsichtigte Beschädigung Ihres Fahrzeugs. Weiterhin tritt sie ein bei selbst verschuldeten Unfällen, wenn der Unfallfahrer Fahrerflucht begangen hat und aufgrund dessen nicht zu ermitteln ist. Darüber hinaus schaltet sich die Versicherung ein, wenn ein Fahrer einen Unfall verursacht und nicht versichert ist. Ein weiterer Fall, bei welchem die Vollkasko wirksam wird ist, wenn der Schadenverursacher nicht haftbar gemacht werden kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Unfallverursacher noch nicht deliktfähig ist (bei Kindern). Jedoch gilt bei einer Vollkaskoversicherung, dass Sie gewisse Pflichten einhalten müssen, da sonst der Versicherungsschutz erlischt. Zu diesen Pflichten gehört unter anderem, dass der Verwendungszweck des Wagens gesetzeskonform ist, ein unberechtigter Gebrauch des Kraftfahrzeuges verhindert wird und Sie über einen gültigen Führerschein verfügen. Wenn Sie diese Pflichten nicht einhalten, übernimmt Ihre Vollkaskoversicherung die Kosten nicht. Diese gehören zu den ständigen Pflichten eines Versuchungsnehmers der Vollkaskoversicherung. Die Pflichten im Schadensfall schließen mit ein, dass Sie den Schadensfall innerhalb einer Woche Ihrer Versicherung mitteilen, Sie der Pflicht zur Aufklärung des Unfallhergangs und zur Schadensminderung nachgehen. Bei einer gebrochenen Scheibe, müssen Sie diese abdecken, damit Sie den Schaden so gering wie möglich halten. Auch bei der Vollkaskoversicherung gilt, dass Sie sich vor Abschluss ausreichend informieren.
Beim Abschluss eine Kaskoversicherung sollten Sie sich zudem noch überlegen, welche Art für Ihr Auto am besten wäre.
Vereinbaren Sie einen Termin in einem Versicherungsbüro und lassen Sie sich beraten. Ob Sie gegebenen Falls eine Versicherung benötigen und wenn, welche für Ihren Wagen am günstigsten ist.