Kfz-Kasko-Versicherung
Unter einer Kaskoversicherung versteht man eine
Fahrzeugversicherung. Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung ist
die Kaskoversicherung keine Pflichtversicherung. Die
Kaskoversicherung deckt die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug
ab. Man sollte dennoch in Erwägung ziehen, eine solche
Kaskoversicherung abzuschließen, denn im Falle eines Schadens sind
Sie abgesichert und das ist wohl für jeden Autofahrer ein gutes
Gefühl. Es gibt zwei Arten der Kaskoversicherung. Die
Teilkaskoversicherung sichert Bereiche wie zum Beispiel Raub/
Diebstahl, Brand, Hagel, Sturm oder Blitzschlag ab. Natürlich ist
der Angebotskatalog nicht bei jedem Versicherungsunternehmen gleich.
Falls Sie es also in Erwägung ziehen, eine Teilkaskoversicherung
abzuschließen, ist es sinnvoll einen Termin bei dem
Versicherungsunternehmen Ihres Vertrauens zu vereinbaren. Dort
werden Sie dann eingehend beraten. Wenn Sie diese Versicherung mit
einer Selbstbeteiligung im Schadensfall abschließen, müssen Sie
meist nur geringe Beiträge zahlen. Auch hier ist es wichtig, sich zu
informieren. Die Vollkaskoversicherung ist eine Zusatzversicherung,
die die Teilkaskoversicherung mit einschließt. Die
Vollkaskoversicherung gilt also einfach nur als Ergänzung und
sichert Bereiche ab, wie Vandalismus und beabsichtigte Beschädigung
Ihres Fahrzeugs. Weiterhin tritt sie ein bei selbst verschuldeten
Unfällen, wenn der Unfallfahrer Fahrerflucht begangen hat und
aufgrund dessen nicht zu ermitteln ist. Darüber hinaus schaltet sich
die Versicherung ein, wenn ein Fahrer einen Unfall verursacht und
nicht versichert ist. Ein weiterer Fall, bei welchem die Vollkasko
wirksam wird ist, wenn der Schadenverursacher nicht haftbar gemacht
werden kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der
Unfallverursacher noch nicht deliktfähig ist (bei Kindern). Jedoch
gilt bei einer Vollkaskoversicherung, dass Sie gewisse Pflichten
einhalten müssen, da sonst der Versicherungsschutz erlischt. Zu
diesen Pflichten gehört unter anderem, dass der Verwendungszweck des
Wagens gesetzeskonform ist, ein unberechtigter Gebrauch des
Kraftfahrzeuges verhindert wird und Sie über einen gültigen
Führerschein verfügen. Wenn Sie diese Pflichten nicht einhalten,
übernimmt Ihre Vollkaskoversicherung die Kosten nicht. Diese gehören
zu den ständigen Pflichten eines Versuchungsnehmers der
Vollkaskoversicherung. Die Pflichten im Schadensfall schließen mit
ein, dass Sie den Schadensfall innerhalb einer Woche Ihrer
Versicherung mitteilen, Sie der Pflicht zur Aufklärung des
Unfallhergangs und zur Schadensminderung nachgehen. Bei einer
gebrochenen Scheibe, müssen Sie diese abdecken, damit Sie den
Schaden so gering wie möglich halten. Auch bei der
Vollkaskoversicherung gilt, dass Sie sich vor Abschluss ausreichend
informieren.
Beim Abschluss eine Kaskoversicherung sollten Sie sich zudem noch
überlegen, welche Art für Ihr Auto am besten wäre.
Vereinbaren Sie einen Termin in einem Versicherungsbüro und lassen
Sie sich beraten. Ob Sie gegebenen Falls eine Versicherung benötigen
und wenn, welche für Ihren Wagen am günstigsten ist. |